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Hotelbuchungen als Einzelleistungen

 

                                                                                                                                                       

Hotelbuchungen als Einzelleistung

Formblatt 17 zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

 

Bei Buchung einer einzelnen Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist das Unternehmen DLT Travel GmbH nicht für die ordnungsgemäße Erbringung einer solchen Reiseleistung verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.

 

Bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung Ihrer Buchung durch DLT Travel GmbH werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt DLT Travel GmbH über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an DLT Travel GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund einer Insolvenz von DLT Travel GmbH nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.

Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz.

 DLT Travel GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die Versicherung R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund einer Insolvenz von DLT Travel GmbH verweigert werden.

 Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als DLT Travel GmbH, die trotz einer Insolvenz des Unternehmens DLT Travel GmbH erfüllt werden können.

 Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden Sie unter: http://www.umsetzung-richtlinie-eu20152302.de. 


 

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